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Der Ministerrat hat in seiner Sitzung am 13. Juni 2023 beschlossen, das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ für Kurse zum Erwerb des „Seepferdchens“ fortzuführen. Zu Beginn des Schul- und Kindergartenjahres 2023/2024 erhielten alle Vorschulkinder sowie alle Vorschulkinder des Vorjahres (Erstklässler) einen Gutschein über 50 Euro für einen Schwimmkurs zum Erwerb des „Seepferdchens“. Durch die in diesem Jahr nochmalige Einbeziehung der Erstklässler sollen auch diejenigen Kinder erreicht werden, die wegen Nichtdurchführung des Programms im letzten Jahr bislang keinen Gutschein erhalten haben. Um den Anteil an Nichtschwimmern bei Schuleintritt nachhaltig zu verringern, soll das Schwimmförderprogramm „Mach mit – Tauch auf!“ (dann nur) für Vorschulkinder ab dem Kindergartenjahr 2024/2025 verstetigt werden.
Neuerungen des Verfahrens können aus der Richtlinie entnommen werden. Bitte beachten Sie inbesondere:
Ausgabe von Originalgutscheinen:
Es wurden ausschließlich Originalgutscheine an den berechtigten Teilnehmerkreis verteilt. Ein elektronisch abrufbarer Ersatzgutschein wie im vergangenen Programm wird nicht mehr zur Verfügung gestellt.
Vorschulkinder außerhalb von Kindergarteneinrichtungen:
Der Ministerratsbeschluss sieht ausdrücklich vor, dass alle Vorschulkinder die Möglichkeit zur Einlösung eines Seepferdchengutscheins erhalten. Dies gilt auch für Vorschulkinder, die keine Kindertageseinrichtung besuchen. Die betroffenen Eltern können bei der Kreisverwaltungsbehörde einen Gutschein beantragen. Bitte nehmen Sie hierzu Kontakt mit uns auf.
Bewilligungszeitraum
Für die Gutscheinaktion 2023/2024 beginnt der Bewilligungszeitraum am 12. September 2023 und endet am 9. September 2024. Der Gutschein ist demnach für alle Kurse gültig, bei denen mindestens eine Unterrichtseinheit zwischen dem 12. September 2023 und dem 9. September 2024 stattfindet. Ab der Gutscheinaktion 2024/2025 erstreckt sich der Bewilligungszeitraum auf das jeweilige Kindergartenjahr (1. September bis 31. August des Folgejahres).
Antragsfrist, Antragsformular und Aufbewahrungsfrist:
nträge für die Gutscheinaktion 2023/2024 können durch die Kursanbieter bis zum 30. November 2024 (Ausschlussfrist) bei den Bewilligungsstellen eingereicht werden. Die Beantragung der Zuwendung durch die Kursanbieter erfolgt über das beigefügte Antragsformular. Der Antrag ist entsprechend Nr. 2.4 der Richtlinie vollständig auszufüllen. Die dazugehörigen Gutscheine sowie der Nachweis über die Qualifikation der leitenden Lehrperson sind dem Antrag beizufügen. Die Anlagen können im Original oder in Kopie übersandt werden. Die Kursanbieter haben alle Antragsunterlagen für einen Zeitraum von fünf Jahren nach Antragstellung aufzubewahren. Eine Aufbewahrung in digitaler Form ist zulässig.
Stets aktuelle Informationen zu dieser Aktion und insbesondere FAQs mit den wichtigsten Fragen für Eltern und Kursanbieter, finden Sie unter www.mach-mit.bayern.de.
Sandra Endres
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
97318 Kitzingen
"(Mo-Mi ganztags, Do-Fr vormittags)"
Landratsamt Kitzingen
Kaiserstraße 4
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